Streichung von „Rasse“ aus dem Grundgesetz auf den Weg gebracht

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Die beiden Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Thies (l.) und Wolfgang Hellmich nahmen die Unterschriften zur Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz aus den Händen von Pfarrerin Birgit Reiche in Empfang und versprachen, diese im Petitionsausschuss einzureichen.

Soest/Deutschland. Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. und 903 Frauen und Männer aus ganz Westfalen unterstützen eine Änderung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG). Der Begriff „Rasse“ soll darin gestrichen wird. Vorgeschlagen wird als neue Formulierung „Niemand darf rassistisch oder wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Am 20. November 2019 nahmen die Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Thies (CDU) und Wolfgang Hellmich (SPD) in der Tagungsstätte Soest die mehr als 900 Unterschriften aus ganz Westfalen entgegen. Die heimischen Bundestagsabgeordneten versprachen, Sorge dafür zu tragen, die Änderung des Artikels im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen. Beide Abgeordneten begrüßten die Initiative des Frauenverbandes, da dadurch eine Debatte in Gesellschaft und Politik angestoßen werde. Ob der Petitionsausschuss nach eingehender Prüfung die Petition annehmen wird und es zu Anhörungen zu diesem Sachverhalt kommen würde, sei zwar ungewiss, „aber es ist wichtig, eine Diskussion über den Terminus und den Zusammenhang zu führen.“

Der Frauenverband schloss sich mit seiner Unterschriftenaktion der Begründung des Deutschen Institutes für Menschenrechte an, dass nach dem gegenwärtigen Wortlaut von Artikel 3 Absatz 3 GG Betroffene im Falle rassistischer Diskriminierung geltend machen müssen, aufgrund ihrer „Rasse“ diskriminiert worden zu sein; sie müssen sich quasi selbst einer bestimmten „Rasse“ zuordnen und seien so gezwungen, rassistische Terminologie zu verwenden. Rassismus lasse sich jedoch nicht glaubwürdig bekämpfen, wenn der Begriff „Rasse“ beibehalten wird.

Bereits im April 2010 hatte das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlicht: „Es ist daher an der Zeit, durch eine Änderung des Diskriminierungsverbots in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes eine Abkehr von diesem Begriff zu vollziehen und stattdessen ein Verbot rassistischer Benachteiligung oder Bevorzugung aufzunehmen. Damit würde dem Schutzzweck der Norm, dem Schutz vor rassistischen Diskriminierungen und der Bekämpfung von Rassismus, zu voller Wirkung verholfen.“

Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. sammelte seit Februar 2019 Unterschriften zu dieser Forderung. Insbesondere Pfarrerin Birgit Reiche hatte zahlreiche Veranstaltungen zu diesem Thema rund um die diesjährigen „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ vom 11. bis 24. März 2019 durchgeführt. „Wir sind froh, dass die heimischen Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Thies und Wolfgang Hellmich sofort zugesagt haben, diese Petition zu unterstützen und in den Petitionsausschuss einzureichen“, erklärte Reiche zum Abschluss. Sie hatte die Unterschriftenaktion federführend für die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen übernommen. „Eine Änderung des Grundgesetzes, welches das Fundament der deutschen Rechtsordnung bildet, wäre ein wichtiges Signal, endlich Sprachgewohnheiten aufzubrechen und die scheinbare Akzeptanz von Rassekonzeptionen zu beenden.“

Foto: Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V

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