Keine Ausstellung von Kinderreisepässen ab dem 1. Januar

Kinderreisepässe
Information des Einwohner- und Standesamtes zu Kinderreisepässen.

Wichtige Information des Einwohner- und Standesamtes:

Das Einwohner- und Standesamt der Stadt Paderborn weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Künftig benötigen Kinder für Reisen je nach Land entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Bei Reisen innerhalb der EU, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Auch Kinder jeden Alters benötigen für Reisen ins Ausland ein eigenes Ausweisdokument. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen. Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können verringert oder ganz vermieden werden.

Personalausweise und Reisepässe werden in der Bundesdruckerei Berlin produziert und stehen erst nach ein paar Wochen zur Verfügung. Deshalb empfiehlt es sich rechtzeitig vor geplanten Reisen ins Ausland, sich um gültige Ausweisdokumente zu kümmern. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Von Erziehungsberechtigten sollte deshalb beachtet werden, dass insbesondere das Gesichtsbild von Säuglingen und Kleinkindern sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsende nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall sollten Eltern rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument beantragen.

Termine für Ausweisbeantragungen im Einwohner- und Standesamt können online unter www.paderborn.de oder telefonisch unter der Rufnummer 05251- 88 11188 vereinbart werden.

nach oben