Der Winter kann kommen – Stadt Paderborn ist gut auf die kalte Jahreszeit vorbereitet

Zwei Schneeräumfahrzeuge
Der ASP ist für den Winter gerüstet.

Die ersten Nächte mit Minusgraden und Bodenfrost hat es bereits gegeben und morgens nimmt man besser Handschuhe und Mütze mit. Untrügliche Anzeichen dafür, dass der Winter naht. Auch die ersten Streufahrzeuge waren bereits in der Stadt Paderborn unterwegs, um Hauptverkehrswege und einige Brücken mit Feuchtsalz zu besprühen und Glatteisbildung vorzubeugen. Für den kommenden Winter sind die Vorbereitungen durch den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP), der den Winterdienst koordiniert, schon längst getroffen.

Rund 170 Mitarbeitende der verschiedenen städtischen Ämter und Eigenbetriebe sind geschult und alle benötigten Einsatz-Fahrzeuge für den Winterdienst vorbereitet. 1.500 Tonnen Salz, 100 Tonnen Split und 60.000 Liter Feuchtsalz sind eingelagert. „Der Winter hat uns im Februar 2021 mal wieder gezeigt, dass es ihn doch noch gibt. Extreme langanhaltende Schneefälle und sibirische Kälte haben für Chaos auf den Straßen gesorgt. Wir waren im Dauereinsatz und mussten auch die Entsorgung teilweise einstellen“ erklärt Dr. Dietmar Regener, Winterdienst-Koordinator beim ASP. „Ein derartiger Wintereinbruch ist aktuell zwar noch nicht zu erwarten, aber mit Bodenfrost und glatten Straßen ist immer zu rechnen“, betont Regener.

ASP-Chef-Reinhard Nolte bittet die Paderbornerinnen und Paderborner ihr Verhalten als Verkehrsteilnehmende ganz besonders an die jeweiligen Wetterverhältnisse anzupassen und mit Glatteis auch dort zu rechnen, wo man sonst immer freie Fahrt gewohnt ist. „Es sollte selbstverständlich sein, dass jeder Autofahrer mittlerweile seine Winterreifen montiert und damit seinen Beitrag für ein sicheres Vorwärtskommen geleistet hat. Aber auch Fußgänger und Radfahrer sollten besonders aufmerksam sein, wenn es frostig wird“, erläutert Nolte.

An Personen mit Grundstückseigentum werden in jedem Winter ebenfalls Anforderungen gestellt. Sie sind für die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege oder gemeinsame Geh- und Radwege verantwortlich. Diese müssen in einer für den Verkehr erforderlichen Breite (möglichst mindestens 1,50 m) von Schnee geräumt oder gestreut werden. Als Gehwege zählen auch Fahrbahnränder von Straßen ohne einen erkennbar abgeteilten Gehweg. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr muss grundsätzlich nicht mehr geräumt und gestreut werden, aber spätestens um 7 Uhr, sonn- und feiertags um 9 Uhr, müssen Schnee und Glätte beseitigt sein. Dabei sollte der Schnee nicht auf die Straße geschaufelt werden, denn dann kann es passieren, dass er von Räumfahrzeugen in die Einfahrt zurückgeschoben wird.

Wer sich ausführlicher über dieses Thema informieren möchte, kann beim ASP Service-Center eine „Winterdienst-Broschüre“ anfordern oder sich unter www.asp-paderborn.de im Internet kundig machen. Das ASP Service-Center ist telefonisch unter 0 52 51 / 88-1 17 00 von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag bis 15 Uhr zu erreichen. 

Foto: ASP

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