Wahl der Schiedspersonen für die Stadt Büren

Für die Stadt Büren ist die Wahl der Schiedspersonen erforderlich. Die Schiedsfrau/der Schiedsmann ist nach dem Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes NW in bestimmten Fällen zur gütlichen Beilegung von Strafverfahren und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten tätig. Die Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung, sondern einen Auslagenersatz.

Geeignete Bewerber müssen die Fähigkeit zur Bekleidung von öffentlichen Ämtern besitzen und dürfen nicht unter Betreuung stehen. Weiterhin sollen sie mindestens 30 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sein sowie im Stadtgebiet Büren den Hauptwohnsitz haben.

Bewerbungen richten Sie bitte bis 30.06.2021 an die Stadt Büren, Abteilung III Bürgerdienste, Frau Münstermann, Königstraße 16, 33142 Büren. Weitere Informationen unter der Telefonnummer 02951/970 217. Der Rat der Stadt Büren wählt aus den Bewerbungen die Schiedspersonen für die Dauer von 5 Jahren. Mit der eidlichen Verpflichtung durch das Amtsgericht Paderborn wird die Wahl dann bestätigt.

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