Vorsicht bei der Bauabnahme !
Bei Abnahmeverlangen mit Fristsetzung durch Unternehmer alle vorher gerügten, weiter bestehenden Mängel erneut fristwahrend rügen. Wer ein Unternehmen mit Bauarbeiten oder Sanierungen beauftragt, muss nach deren Abschluss die Arbeiten abnehmen – wenn sie im Wesentlichen mangelfrei sind. Mit Abnahme (und bei Bauverträgen zusätzlich der Übergabe einer prüffähigen Schlussrechnung) wird dann der Werklohn fällig. Setzt der […]