Sportstiftung NRW präsentiert 6-Kompetenzen-Modell
Köln/Düsseldorf. Die Sportstiftung NRW hat das Bewerbungsverfahren für ihre Individualförderung grundlegend verändert. Leistungssportliche Talente können sich jetzt eigeninitiativ für die drei Module Talentförderung, NRW-Sportstiftungs-Stipendium und Internatsplatz-Förderung bewerben. Für den Auswahlprozess wurde ein 6-Kompetenzen-Modell entwickelt, mit dessen Hilfe mündige Talente identifiziert werden sollen. Die Neuerungen wurde im Rahmen der 26. Kuratoriumssitzung am 25. April 2023 in den Räumen der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG in Düsseldorf vorgestellt.
Grundlage der Veränderungen ist das vor Jahresfrist veröffentlichte und zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene neue Förderkonzept.
Andrea Milz, stellvertretende Kuratoriumsvorsitzende und Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt: „Die Sportstiftung NRW unterstützt ausgewählte Talente auf ihrem Weg im Leistungssport und in der Ausbildung und schafft damit ein solides Fundament für eine erfolgreiche sportliche und nachsportliche Karriere. Die Förderangebote unterstützen sie dabei, Vorbilder im und durch den Leistungssport zu werden.”
Dr. Ingo Wolf, Vorstandsvorsitzender der Sportstiftung NRW: „Der Sport braucht starke Botschafterinnen und Botschafter sowie nahbare Vorbilder. Sie zu identifizieren, ist unsere Aufgabe. Durch ein neuartiges Auswahlverfahren geben wir den Athletinnen und Athleten die Möglichkeit, sich selbstbestimmt für eine Förderung zu empfehlen. Mit unseren Reformen in der Athletenförderung möchten wir einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Spitzensportförderung in NRW leisten.“
Auswahlverfahren identifiziert sechs Kernkompetenzen
Das neue Auswahlverfahren wird für die Talent-Förderung (250 Euro/Monat) eingesetzt. Es beinhaltet ein Motivationsschreiben, ein Bewerbungsvideo und einen digitalen Persönlichkeitsfragebogen. Dem Fragenbogen liegt ein Modell zugrunde, das sechs Eigenschaften und Kompetenzen beschreibt, die mündige Athletinnen und Athleten auszeichnen: Intrinsische Motivation, Respekt, Emotionale Kompetenz, Team- und Kritikfähigkeit, Authentizität und Engagement.
Den Bewerberinnen und Bewerbern werden Fragen zu den einzelnen Kompetenzfeldern gestellt. Die Ergebnisse ihrer Selbsteinschätzung dienen dem Gutachterausschuss und dem Vorstand der Sportstiftung dazu, deren Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen. Das 6-Kompetenzen-Modell wurde in Zusammenarbeit mit dem Kölner Institut für Managementberatung und mit Unterstützung der studentischen Unternehmensberatung „Campus for Company“ entwickelt. Es basiert auf den Einschätzungen befragter Spitzenathletinnen und –athleten zu den entscheidenden persönlichen Voraussetzungen für Spitzenleistungen.
Stipendium und Internatsplatz-Förderung
Talente, die sowohl hervorragende Leistungen im Sport als auch in ihrer akademischen oder beruflichen Ausbildung erbringen, können sich zusätzlich auf das NRW-Sportstiftungs-Stipendium (300 Euro/Monat) bewerben. Das gilt auch für Studienanfänger. Die ersten 90 Stipendiatinnen und Stipendiaten wurden bereits bei einer Feierstunde im Januar ausgezeichnet. Das Stipendium wird künftig nur in Verbindung mit der Talent-Förderung vergeben.
Der dritte Baustein der Individualförderung ist die Internatsplatz-Förderung. Bewohnerinnen und Bewohner der NRW-Sportinternate können diese Unterstützung beantragen, um die eigenen Kosten für ihren Internatsplatz zu reduzieren. Ziel ist es, dass sie bzw. ihre Eltern maximal 300 Euro/Monat selbst aufbringen müssen.
Alle Förderangebote sind für Angehörige der olympischen, paralympischen, deaflympischen und World-Games-Nachwuchskader zugänglich. Voraussetzung ist, dass sie einen engen Bezug zum Sportland NRW haben, das heißt, den Trainings- und/oder Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen oder das Startrecht für einen NRW-Verein haben.
Mehr Informationen zu Förderkriterien und Förderbausteinen auf www.sportstiftung-nrw.de