Aufruf zur Bewerbung um ein Schiedsamt für das Gebiet der Stadt Paderborn

Männerhände

Neue Schiedspersonen gesucht!

Wegen Ablauf der Amtszeit sind die Schiedspersonen für das Gebiet der Stadt Paderborn neu zu wählen. Interessierte Personen können sich hierfür bewerben und sich zur Wahl zu stellen. Die Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist.

Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Das erforderliche Fachwissen wird durch regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen erworben. Ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr. Der Rat der Stadt Paderborn wählt die Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Paderborn.

Die Eignung für das Schiedsamt ist in § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz NRW) festgelegt.

Demnach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
Schiedspersonen sollen mindestens 25 Jahre alt sein, aber das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ihren Wohnsitz sollen sie im Schiedsamtsbezirk haben.

Die Verhandlungen werden in den Privaträumen der Schiedsleute durchgeführt.

Schriftliche formlose Bewerbungen mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtstag und Geburtsort, Beruf, tabellarischem Lebenslauf, Telefonnummer und – soweit vorhanden – E-Mail-Adresse können bis Freitag, 11. November 2022, bei der Stadtverwaltung (Stadt Paderborn, 33095 Paderborn) eingereicht werden. Weitere Auskünfte erteilen Helene Senkowski (h.senkowski@paderborn.de) und Stefanie Guntermann (s.guntermann@paderborn.de) vom Rechtsamt der Stadt.

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt gibt es im Internet unter www.schiedsamt.de und www.bds-nrw.com. Informationen zum Datenschutz sind unter www.paderborn.de verfügbar.

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