Rückstauschutz überprüfen und Feuchttücher als Abfall entsorgen

Klaeranlage Paderborn

Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn (STEB) informiert:

Geänderte rechtliche Rahmenbedingungen führen dazu, dass der Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn (STEB) zum 1. Januar 2022 seine Abwassersatzung anpasst, was Auswirkungen für die Paderborner Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen mit sich bringt. So ist man zukünftig dazu verpflichtet, einen fehlenden Rückstauschutz nachzurüsten, auch wenn dies beim Bau des Hauses noch nicht verpflichtend vorgeschrieben war. Die Rückstausicherung soll das Gebäude, insbesondere tief liegende Räume oder Keller, vor eindringendem Abwasser aus dem Kanal schützen. Durch Störungen im Kanalnetz oder auch bei Starkregenereignissen kann es dazu kommen, dass Kanäle bis zur Straßenoberfläche eingestaut werden. Falls ein angeschlossenes Gebäude ohne Rückstausicherung mit tieferliegenden Entwässerungsgegenständen (beispielsweise Waschmaschine oder Dusche im Keller, Bodenablauf in der Waschküche) an diesen Kanal angeschlossen ist, kann das Abwasser des Kanals ggf. bis zur Höhe der Straße in den Keller eindringen. Diese Regelung ist also ganz im Sinne der Hausbesitzer.

Darüber hinaus ist es zukünftig nicht mehr erlaubt, Feuchttücher dem Abwassersystem zuzuführen, da diese regelmäßig zu Betriebsstörungen führen. „Die Pumpen in unseren Pumpwerken im Kanalnetz können Feuchttücher nicht transportieren, ja sogar bis zum Totalausfall verstopfen”, berichtet Betriebsleiter Markus Beine.

Es könne zu Betriebsstörungen im gesamten System kommen, auch in privaten Leitungen auf dem Grundstück, warnt er und appelliert, Materialien wie Feuchttücher und Einwegwischlappen als Restabfall zu entsorgen. Dementsprechend sind in der neuen Abwassersatzung Feuchttücher und Einwegwischlappen nun auch im Katalog der Stoffe aufgeführt, die nicht über die öffentliche Abwasseranlage entsorgt werden dürfen.

Foto: STEB/Gerd Vieler

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