Koalitionspartner beschließen Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetz
Im Finanzausschuss wurde heute das Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz beschlossen.
„Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland ermöglicht ab 1. Juli 2021 die legale Teilnahme an Glücksspielarten, die bisher in Deutschland nicht erlaubt waren. Hierzu gehören u. a. das virtuelle Automatenspiel und Online-Poker.
Grundlage für eine Legalisierung bilden jedoch auch einheitliche Besteuerungsregelungen. Mit dem heutigen Gesetz haben wir eine deutschlandweit einheitliche Regelung zur Besteuerung von Online-Glücksspielen wie virtuellem Automatenspiel und Online-Poker beschlossen. Beide, Online-Poker und virtuelles Automatenspiel werden künftig wie Rennwetten, Sportwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen besteuert. Damit werden Online-Glücksspiele jeweils mit 5,3 Prozent des geleisteten Spieleinsatzes besteuert. Auch soweit dieses Glücksspiel illegal betrieben wird, etwa da keine Genehmigung vorliegt, zieht die Besteuerung.
Mit diesem Gesetzesbeschluss werden die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages umgesetzt. Einerseits dient das Rennwett- & Lotteriegesetz dazu, bisher illegale Spielangebote in die Legalität zu überführen. Andererseits werden damit die Spielsucht und weitere negative Erscheinungen des echten und virtuellen Spielbetriebs bekämpft“ , so Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting.