Bauherren müssen grundsätzlich Abschläge zahlen
BERLIN. Das Geld ist das Hauptdruckmittel der Bauherren. Entspricht die Arbeit der Baufirma nicht den vertraglichen Vereinbarungen, können sie die Überweisung einer Abschlagszahlung verweigern. Allerdings nur teilweise und nicht ohne Weiteres, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Bauherren können Abschlagszahlungen laut dem seit 2018 geltenden Bauvertragsrecht sogar bei wesentlichen Mängeln an der Leistung nicht komplett […]