Umgestaltung der Beke in Neuenbeken – Rodungs- und Fällarbeiten im Baufeld beginnen Montag

Am Montag, 16. November, beginnen im Zuge der Umgestaltung der Beke in Neuenbeken die Rodungs- und Fällarbeiten im Bereich des Baufeldes. Das neue Bett der Beke sowie die notwendigen Arbeitsbereiche der eingesetzten Maschinen setzen vor allem die Beseitigung der teilweise üppigen Strauchgruppen voraus. Aber auch einige Bäume müssen gefällt werden, für die nach der Maßnahme Ersatz geschaffen wird. Das anfallende Stamm- und Astmaterial wird zunächst zur Anlage von Totholzhaufen genutzt. Ob darüber hinaus auch Brennholz für den privaten Verbrauch abgegeben werden kann, steht derzeit noch nicht fest.

Bereits Ende Oktober hatten die Arbeiten zur Umgestaltung der Beke mit der Ertüchtigung der Brücke „An der Bischofsmühle“ für den kommenden Baustellenverkehr mit höheren Lasten begonnen. Die Brückenarbeiten sind inzwischen abgeschlossen, so dass die Brücke wieder genutzt werden kann. Dafür muss ab Montag die Fußgängerbrücke hinter der Grundschule für voraussichtlich eine Woche gesperrt werden.

Nachdem der erste Abschnitt der Beke-Umgestaltung 2018 fertiggestellt wurde, soll nun der zweite Abschnitt gewässeraufwärts bis zur Brücke An der Bischofsmühle erfolgen. Die Stadt Paderborn und der Wasserverband Obere Lippe arbeiten hier eng zusammen, um die naturferne Ausprägung der Beke vor allem in den Freilandstrecken, aber auch innerhalb der Ortslage zu korrigieren. Auch der schlechte Zustand der das Gewässer begleitenden Bauwerke, wie zum Beispiel Brücken und Ufermauern, soll verbessert werden. Insgesamt soll die Beke auf einer Strecke von rund fünfeinhalb Kilometern umgestaltet werden, wovon etwa ein Kilometer innerhalb der Ortslage liegt. Ziele der Umgestaltung sind die Sicherstellung des Hochwasserschutzes für ein hundertjähriges Hochwasserereignis, die Verbesserung des ökologischen Zustandes des Gewässers sowie die Verbesserung des Ortsbildes. Dabei werden alle Bauabschnitte im Rahmen der Umgestaltung der Beke mit Mitteln des Bundes und des Landes NRW zu 80% gefördert.

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