Geseke: Maßnahmen ausgeweitet

Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab dem 18.03.2020 zu schließen. Restaurants dürfen frühestens um 6.00 Uhr öffnen und müssen spätestens ab 15.00 Uhr schließen.

Zwei männer vom ordnungsamt gehen durch leere Straßen.

Das Land NRW hat durch seinen Erlass zur Begrenzung der Ausbreitung des Corona-Virus und die damit verbundenen Fortschreibungen bestimmt, dass die Verkaufsstellen des Einzelhandels ab dem 18.03.2020 zu schließen sind, Hotels die Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecke zu untersagen sind, Restaurants und Speisegaststätten frühestens ab 6.00 Uhr zu öffnen und spätestens ab 15.00 Uhr zu schließen sind.

Die Landesregierung hat drastische Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Dazu gehört u.a. auch die Schließung von Spielplätzen, Cafés, Kneipen oder auch Teile des Einzelhandels. Das Ordnungsamt der Stadt Geseke wurde personell um weitere Mitarbeiter der Stadt Geseke verstärkt und kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen und spricht entsprechende Verbote aus.

Bürgermeister Dr. Remco van der Velden: „Bitte haltet Sie sich an die veröffentlichten Regeln. Wir wissen, dass das eine schwere Zeit ist und Existenzen bedroht werden. Um aber unsere Älteren und chronisch Kranken zu schützen, müssen diese Regelungen umgesetzt und auch kontrolliert werden. Ich bitte um Ihr Verständnis!“

Foto: Stadt Geseke

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