Paderborn: Aktualisierte Allgemeinverfügung – gültig ab Donnerstag, 19. März

Die Stadt Paderborn hat eine aktualisierte Allgemeinverfügung „zum Zwecke der Verhinderung der Verbreitung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2“ erarbeitet. Die Allgemeinverfügung wird am 19.03.2020 Gültigkeit erlangen und ist zunächst befristet bis zum 19.04.2020 um 24:00 Uhr. Damit setzt die Stadt Paderborn den gestrigen Erlass des Gesundheitsministeriums um.

Sie hat unter anderem zum Inhalt, welche Einrichtungen und Angebote, darunter Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Kinos, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Sportanlagen, Spielplätze sowie auch Spielhallen und Wettannahmestellen zu schließen bzw. einzustellen sind.

Darüber hinaus enthält sie Auflagen, die für den Zugang zu den Angeboten von Restaurants, Speisegaststätten und Hotels gelten. Nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums dürfen Restaurants und Speisegaststätten frühestens um 6:00 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15:00 Uhr zu schließen.
Weitere Auflagen gelten unter anderem zur Besucherregistrierung mit Kontaktdaten für die Reglementierung der Besucherzahl und hinsichtlich Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen.

Nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonntagen von 13 bis 18 Uhr gestattet.

Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen werden darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen zu treffen sind.

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.

Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen sind für das gesamte Gebiet der Stadt Paderborn grundsätzlich untersagt.

Die Allgemeinverfügung kann online unter https://amtsblatt.paderborn.de/termine abgerufen werden. 
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