Pauschalreisende besser geschützt und Belastungen für Unternehmen reduziert

Am heutigen Mittwoch haben die zuständigen Ausschüsse des Bundestages über Änderungen beim Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht beraten. Der Gesetzentwurf wird am morgigen Donnerstag im Plenum des Bundestages verabschiedet werden.

„Bei Pauschalreisen werden Kundengelder ab November 2021 in vollem Umfang gesichert. Dies wird im Wesentlichen über einen neuen Reisesicherungsfonds garantiert, der sich durch Beiträge der Reiseveranstalter finanziert. Kleine und mittelständische Veranstalter können die erhöhten Vorgaben auch durch eine individuelle Versicherung oder eine Bankbürgschaft erfüllen. Pauschalreisende sind damit deutlich besser als bisher gegen die Insolvenz von Veranstaltern geschützt.

Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wichtige Nachbesserungen beim Gesetzentwurf vorgenommen und verschiedene Branchenvorschläge aufgegriffen. Damit werden vor allem die Kosten für die Fondsmitgliedschaft von Unternehmen gesenkt. Durch eine Erhöhung der Ausnahmegrenze für die verpflichtende Fondsmitgliedschaft auf einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro soll außerdem mehr Veranstaltern als bisher eine individuelle Absicherung ermöglicht werden. Diese Unternehmen, die im Insolvenzfall ein deutlich geringeres Schadensrisiko darstellen, können sich damit voraussichtlich günstiger als im Fonds absichern, ohne dass der Verbraucherschutz beeinträchtigt wird“, so der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder.

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