Verkaufsverbot für Alkohol – Erneute Änderung der Corona-Schutzverordnung gilt ab 5. November

Plakat symbolisch
Erneute Änderung der Coronaschutzverordnung gilt ab 5. November.

Mit der erneuten Änderung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt ab Donnerstag, 5. November, auch wieder ein Verkaufsverbot für Alkohol von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Dies gilt sowohl für den Verkauf von alkoholischen Getränken in Supermärkten als auch in Kiosken und an Tankstellen. Das Ordnungsamt der Stadt Paderborn wird die Einhaltung des Verkaufsverbotes durch Kontrollen überprüfen, wie die Stadt Paderborn mitteilt.

Mit der ab heute gültigen geänderten Fassung der Coronaschutzverordnung ist es auch Musikschulen wieder möglich, unter der Einhaltung der gültigen Hygieneregeln, zu öffnen. Die städtische Musikschule in Paderborn nimmt somit ab Freitag, 6. November, den Betrieb auf, die Schülerinnen und Schüler werden entsprechend von der städtischen Musikschule benachrichtigt.

Bild: Stadt Paderborn

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