Kreis Paderborn erlässt Allgemeinverfügung

Coronavirus: Neue Regelungen ab Heute, 28. Oktober.

Wie das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen am Dienstag, 27. Oktober, meldet, hat der Kreis Paderborn die kritische 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten. Der Kreis erreicht damit die Gefährdungsstufe II gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Aus diesem Grund erlässt der Kreis Paderborn eine Allgemeinverfügung, die neue Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus enthält. Sie tritt am Mittwoch, 28. Oktober 2020, in Kraft.

Zu den Regelungen zählt eine Ausweitung der Maskenpflicht im Fußgängerzonenbereich. Wie der Kreis Paderborn mitteilt, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwischen 8 und 20 Uhr in den Bereichen Westernstraße, Königsplätze, Rosenstraße, Marienplatz, Rathausplatz, Neuer Platz, Grube, Schildern und Kamp ab morgen Pflicht. Die genannten Bereiche werden entsprechend ausgeschildert. Darüber hinaus gilt auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumen (bei Konzerten, Aufführungen, Veranstaltungen und Versammlungen) die Maskenpflicht.

Für gastronomische Betriebe wird eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr eingeführt. Zudem gilt in diesem Zeitraum ein Verkaufsverbot für Alkohol – auch im Einzelhandel.

Bei Zusammenkünften im öffentlichen Raum wird die Größe der Personengruppen auf maximal fünf Personen oder auf Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten begrenzt.

Für Feste (gemäß § 13 Abs. 5 der Coronaschutzverordnung Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) außerhalb des privaten Raums gilt ab morgen außerdem eine Teilnehmergrenze von zehn Personen. Die Teilnehmerzahl bei betrieblichen Versammlungen, Hochschulveranstaltungen, außerschulischen Bildungsveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen und Versammlungen darf ab dem 31. Oktober 100 Personen nicht überschreiten. Ausnahmen sind bei vorliegendem Hygienekonzept möglich.

Bürgermeister Michael Dreier ruft alle Paderbornerinnen und Paderborner dringend dazu auf, bei der Umsetzung der Regelungen die Ernsthaftigkeit der Lage zu bedenken. „Ich appelliere an jeden einzelnen, verantwortungsvoll zu handeln und sich an die Regeln zu halten – zum Schutz der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger. Nur gemeinsam können wir diese besonderen Herausforderungen bewältigen“, so Dreier. Er erinnert zudem an die Einhaltung der sogenannten „AHA+AL“-Regeln. Neben dem Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter), dem Beachten der Hygieneregeln und dem Tragen einer Alltagsmaske zählt hierzu die Nutzung der Corona-Warn-App sowie das regelmäßige Lüften geschlossener Räume beim Aufenthalt mehrerer Personen.

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