Freibäder Rolandsbad und Waldbad starten in die Saison

Am Pool
Haben einige Vorkehrungen getroffen, um das Rolandsbad und das Waldbad unter strengen Hygieneauflagen öffnen zu können: (v.l.) Stefan Schumann, Betriebsleiter der Paderbäder, sowie Wolfgang Walter und Hubert Stork, die Geschäftsführer der Paderbäder.

Ab Montag, 25. Mai, unter strengen Hygieneauflagen

Der Saisonstart der Freibäder Rolandsbad und Waldbad findet am Montag, 25. Mai, unter strengen Hygieneauflagen statt. So besteht eine Besucherzahlbegrenzung, die eine Maximalbesucherzahl von 750 Personen im Rolandsbad sowie 500 Personen im Waldbad festlegt. Zusätzlich wird der Zugang zu den Becken im Einbahnstraßensystem durch eine Aufsichtsperson auf die jeweils maximal zulässige Personenzahl begrenzt.

Vor dem Einlass in das jeweilige Freibad werden alle Besucherinnen und Besucher auf die Hygiene- und Einlassvorschriften der Bäder hingewiesen. Diese bestehen aus geänderten Öffnungszeiten, die täglich zwei Öffnungszeitenblöcke mit Reinigungs- und Desinfektionspausen umfassen.

Folgende Öffnungszeiten gelten ab Montag, 25. Mai, im Rolandsbad und im Waldbad: montags bis freitags von 6 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 20 Uhr, samstags von 7 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 20 Uhr. Darüber hinaus an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 20 Uhr.

Weiterhin haben Personen mit Erkältungssymptomen keinen Zutritt. Zusätzlich besteht eine Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten und Verlassen des Bades, beim Betreten von Gebäuden und Gebäudeteilen (Toiletten) sowie beim Anstellen und Bestellen am Kiosk.

Zugleich gilt eine vorgeschriebene Händedesinfektion im Eingangsbereich unmittelbar vor Zutritt. Da die Besucherzahl stark begrenzt ist, erfolgt bei voller Auslastung des Bades kein Einlass mehr, dies gilt auch für Saison- und Geldwertkarteninhaber. Auf den Gehwegen, Beckenumgängen und auf der Liegewiese ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, in den Schwimmbecken ein Mindestabstand von 2 Metern.

Der Zutritt für Kinder unter 12 Jahren ist nur in Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt. Ferner sind die Umkleidekabinen, Umkleideschränke und Duschen geschlossen. Die Auflagen basieren auf der Anlage „Hygiene- und Infektionsstandards“ der Corona Schutzverordnung des Landes NRW.

Foto: Joanna Becker / Stadt Paderborn

nach oben