Stadt Paderborn weist Kritik an geänderter Einteilung des Wahlgebiets zurück

Stadt muss Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW umsetzen – Gleich große Wahlbezirke war oberstes Ziel.

Paderborner Rathaus

Das oberste Ziel bei der notwendigen Änderung der Einteilung des Wahlgebiets der Stadt Paderborn muss der Zuschnitt von möglichst gleichgroßen Wahlbezirken sein. Das betont die Stadt Paderborn und weist die Kritik von Bündnis ´90/Die Grünen und der Fraktion „FÜR PADERBORN“ zurück. Das Verfassungsgericht des Landes NRW hat dieses Ziel in seinem Urteil vom 20.12.2019 nochmals ausdrücklich bestätigt. Dabei wurde die bisherige Abweichungsgrenze von pauschal 25 Prozent als unzulässig angesehen. Vielmehr hat das Gericht eine Abweichung von bis zu 15 Prozent als unproblematisch angesehen. Dieses Urteil hat nunmehr auch erhebliche Auswirkungen auf die Wahlbezirkseinteilung in der Stadt Paderborn.

Wie die Stadt mitteilt, hat die Neuberechnung mit der 15prozentigen Grenze ergeben, dass zehn Wahlbezirke den Vorgaben nicht mehr entsprochen haben, davon acht in der Kernstadt. Während von den betroffenen acht Wahlbezirken in der Kernstadt drei Wahlbezirke den Höchstwert überschreiten, haben die anderen fünf zu wenig Einwohner.

Die problematischen Wahlbezirke liegen leider nicht nebeneinander. So dass eine einfache Verschiebung von einem unzulässigen Wahlbezirk zu einem anderen nicht möglich ist. Vielmehr müssen auch an sich zulässige Wahlbezirke in die Neuordnung einbezogen werden. Handlungsbedarf besteht außerdem in Elsen und Sande.

Konkret hat die Stadt Paderborn eine Einwohnerzahl (Deutsche und EU-Bürger) zum festgelegten Stichtag 30.04.2019 von 140.308 zugrunde gelegt. Bei den 29 Wahlbezirken ergibt sich eine Durchschnittszahl von 4.838 Personen pro Wahlbezirk. Die zulässige Abweichung (15 Prozent) beträgt nach oben bis 5.564 Personen und nach unten bis 4.112 Personen. Neben der absehbaren Bevölkerungsentwicklung mussten auch stadtplanerische Gesichtspunkte (beispielsweise die Ausweisung neuer Wohngebiete) in der Berechnung berücksichtigt. Der Brexit vom 31.01.2020 hat bei der Prognose keine Rolle gespielt, da im Stadtgebiet nur 768 britische Staatsbürger gemeldet sind. Diese verteilen sich auf alle Wahlbezirke.

Entschieden zurück weist die Stadt Paderborn die Kritik von Bündnis´90/Die Grünen und der Fraktion „FÜR PADERBORN“ an der Transparenz des Verfahrens. Über den Grund und die Auswirkungen der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes wurden die Entscheidungsträger informiert.

Die Verwaltung hat mit Hochdruck daran gearbeitet, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Deshalb wurde auch die zunächst für den 21.01.2020 vorgesehene Sitzung des Wahlausschusses auf den 06.02.2020, verschoben. Die dazugehörigen Vorlagen und auch die Sitzung des Wahlausschusses sind öffentlich, so dass sich jedermann darüber informieren kann.

Foto: Stadt Paderborn

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