Gewerbe bequem vom Sofa anmelden

Gewerbe können ab sofort ganz bequem von zu Hause aus online unter www.paderborn.de angemeldet werden.

„Digitales Gewerbeamt“ jetzt online

Wer sich selbständig machen will und deshalb eine Gewerbeanzeige erstatten muss, kann sich den Gang zur Gewerbebehörde der Stadt Paderborn ab sofort in den meisten Fällen ersparen. Hierzu kann nunmehr das Angebot des „Digitalen Gewerbeamtes“ genutzt werden. Dieses ist einer der Bausteine des digitalen Bürgerbüros.

Als erster Meilenstein zur Digitalisierung gewerberechtlicher Dienstleistungen steht ab sofort die Möglichkeit der elektronischen Gewerbeanzeige auf der Homepage der Stadt Paderborn (www.paderborn.de) zur Verfügung. Gewerbetreibende können jetzt „vom Sofa aus“ die Eröffnung eines Gewerbebetriebes, dessen Verlegung oder Einstellung online anzeigen.

Unter der Rubrik „Rathaus/Service“ findet sich im Bürgerservice unter dem Suchbegriff „Gewerbe“ der Link zur Erstattung der Gewerbeanzeige. Über ein geführtes Menü werden alle wichtigen Informationen Schritt für Schritt abgefragt. Es besteht zudem die Möglichkeit des Hochladens erforderlicher Dokumente, wie z.B. des Ausweisdokumentes zur Authentifizierung der gewerbetreibenden Person. Die vollständig ausgefüllte Gewerbeanzeige wird dann online an die Gewerbeabteilung im Ordnungsamt der Stadt Paderborn übermittelt und geprüft. Anschließend erhält die anzeigende Person die Bescheinigung der Gewerbeanzeige, den so-genannten Gewerbeschein, sowie einen Gebührenbescheid per Post.

In einem nächsten Schritt wird in Kürze die direkte Zahlung fälliger Gebühren bereits im Rahmen der Erstattung der elektronischen Gewerbeanzeige durch Kreditkarte oder andere geläufige Payment-Angebote möglich sein.

Natürlich besteht für gewerbetreibende Personen auch weiterhin die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache zur Erstattung von Gewerbeanzeigen. Die Stadt Paderborn hofft jedoch, dass das neue Angebot regen Zulauf findet.

In der Realisierungsphase befindet sich auch das Angebot der elektronischen Gewerbeauskunft, wobei die Grunddaten eines Gewerbebetriebes künftig für jede Person ohne Entrichtung einer Verwaltungsgebühr einsehbar sind.

Ziel dieser Maßnahmen ist neben der deutlichen Verbesserung des Bürgerservice auch der stufenweise Verzicht auf Papierakten und die Beschleunigung von Verwaltungsabläufen.

Foto: KRUNICmedia

nach oben